Anhang

Anlage 1

Eingesehene Zeitschriften:

In der nachfolgenden Liste sind pädagogischen Zeitschriften zusammengestellt, die auf die Veröffentlichung mittelschulrelevanter Artikel hin untersucht wurden. Dabei wurde nach Möglichkeit versucht, Zeitschriften aus beiden Schulformen – Volksschule und höhere Schule – zu berücksichtigen. In der Aufstellung sind solche Zeitschriften erfasst, in denen keine Veröffentlichungen zur Mittelschule nachgewiesen werden konnten. Dies gilt als Bestätigung für die an anderer Stelle vertretene These, dass der Mittelschule von anderen Schulformen nur eine sehr begrenzte Bereitschaft zur pädagogischen Auseinandersetzung eingeräumt wurde.

Allgemeine Deutsche Lehrerzeitung
Leipzig 4 (1852) – 66 (1914)

Der deutsche Schulmann - pädagogisches Monatsblatt
Berlin 1 (1898) – 12 (1909)

Der praktische Schulmann - Archiv für Materialien zum Unterricht in Realschulen, Bürgerschulen, Volksschulen
Leipzig 1(1852) – 61 (1912)

Der Volksschullehrer - Organ des Deutschen Volksschullehrervereins
Köln 18 (1924) – 24 (1930)

Deutsches Bildungswesen (Hrsg. NSLB) - erziehungswissenschaftliche Monatsschrift des Nationalsozialistischen Lehrerbundes
München 1 (1933) – 6 (1936); weitergeführt als: Nationalsozialistisches Bi l dungswesen.
München 1 (1936) – 8 (1943)

Die deutsche Hauptschule - einziges Reichsfachblatt für Hauptschulen im Rahmen des NSLB
Reichenberg 1 (1941) – 4 (1944)

Die deutsche Volksschule - Magazin für die Praxis der Erziehung und des Unterrichts
Leipzig 1 (1870) – 30 (1899)

Die Lehrerfortbildung
Leipzig 1 (1916) – 9 (1924)

Die Volksschule - Halbmonatsschrift für Wissenschaft und Praxis der Erziehung, Lehrerbildung und Kulturpolitik
Langensalza 4 (1908/09) – 37 (1941/42)

Die Volksschule - Zeitschrift der Reichsfachschaft 4 (Volksschule) des Nationalsozialistischen Lehrerbundes
o.O. 1923/24 - 1936/37

Jahrbuch des Vereins für Wissenschaftliche Pädagogik
Dresden 1869 - 1917

Mitteilungen der Gesellschaft für Deutsche Erziehung und Schulgeschichte
Berlin 1(1891) – 20 (1910)

Monatsschrift für höhere Schulen
Berlin 1 (1902) – 37 (1938)

Nationalsozialistisches Bildungswesen - Einzige erziehungswissenschaftliche Zeitschrift der Bewegung
München 1933 - 1944

Pädagogisches Archiv: Monatsschrift für Erziehung, Unterricht und Wissenschaft
Leipzig 1 (1859) – 56 (1914)

Pädagogisches Monatsblatt; aufgegangen in: Der deutsche Schulmann.
Berlin 1 (1898) – 12 (1909); weitergeführt als: Blätter für die Fortbildung des Lehrers. Langensalza 1 (1907) – 17 (1924); weitergeführt als: Pädagogische Rundschau - Monatsschrift für die innere und äußere Schulreform unter besonderer Berücksichtigung der Lehrerbildung. Berlin 1 (1924/25) – 7 (1928/29)

Pädagogische Warte - Zeitschrift für Erziehung und Unterricht, Lehrerfortbildung und Schulpolitik
Osterwiek/Harz 2 (1895) – 42 (1935)

Volk im Werden - Zeitschrift für Kulturpolitik
Leipzig 1 (1933) – 12 (1944)

Zeitschrift für Geschichte und Erziehung des UnterrichtsBerlin 1 (1911) – 28 (1938)

Anlage 2

Vorbereitende Verhandlungen im preußischen Unterrichtsministerium im Juni 1872 – Protokolle, hier: Liste der Teilnehmer818

1. Der Minister der geistlichen etc. Angelegenheiten Dr. Falk,

2. der Unterstaatssekretär Dr. Achenbach,

3., 4. die Geheime Oberregierungs-Räthe Stiehl und Dr. Stieve,

5., 6., 7. die Geheimen Regierungs-Räthe Linhoff, Wätzold und von Cranach,

8. der Gerichts-Assessor von Wolf,

9. der Regierungs- und Schulrath Arnold aus Liegnitz,

10. der Regierungs- und Schulrath Bayer aus Wiesbaden,

11. der Regierungs- und Schulrath Bock aus Königsberg,

12. der Geheime und Schulrath Kellner aus Trier,

13. der Regierungs- und Schulrath Spieker aus Hannover,

14. der Regierungs- und Schulrath Wetzel aus Stettin,

15. der Seminar-Director Fix aus Soest,

16. der Seminar-Director Giebe aus Bromberg,

17. der Seminar-Director Lange aus Segeberg,

18. der Seminar-Director Schorn aus Weißenfels,

19. der Seminar-Director Treibel aus Braunsfeld,

20. der Schulvorsteher Bohm aus Berlin,

21. der der Hauptlehrer Dörpfelb aus Barmen,

22. der Dr. Schirm aus Wiesbaden,

23. der Director des Victoria-Bazars Carl Weiß aus Berlin,

24. der Oberpräsident a.D. von Kleist-Retzow, Mitglied des Herrenhauses,

25. der Regierungs-Rath von Mallinckrodt, Mitglied des Hauses der Abg. und des
Reichstages,

26. das Mitglied des Hauses der Abg. Dr. Paur aus Görlitz,

27. der Prediger Richter aus Mariendorf, Mitglied des Hauses der Abg.,

28. der Gymnasial-Director a.D. Dr. Techow aus Berlin, Mitglied des Hauses der
Abg. und des Reichstages.

Anlage 3

Liste der den Mittelschulen zuerkannten Berechtigungen

1907: Magistrat der Stadt Wiesbaden – Besuch der Klasse I, Rechnen und Deutsch Note ‚gut’ berechtigt zur Zulassung als Zivilanwärter für den städtischen Bureaudienst.819

1907: Magistrat der Stadt Halle a.S. erteilt den Mittelschülern eine entsprechende Berechtigung.820

1908: Amtl. Schulblatt f.d. Reg.-Bez. Merseburg: Das Reifezeugnis der neunstufigen Knaben-Mittelschule in Wittenberg (Bez. Halle) wird für die Folge als Nachweis ausreichender Schulbildung für den Eintritt als Post- oder Telegraphengehilfe angesehen werden.821

1911: Der Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten hat folgende Verfügung erlassen, in der die Berechtigungen für Mittelschüler amtlich bekannt gegeben werden:

Diejenigen, die eine neunklassige Mittelschule erfolgreich bis zum Schluss besucht haben, können zugelassen werden:

  1. zur Ablegung der Prüfung für Einjährig-Freiwillige vor Vollendung des 17. Lebensjahres, wenn sie sich am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache beteiligt haben;
  2. als Anwärter zum mittleren Post- und Telegraphendienst;
  3. in die Vorklassen der höheren Maschinenbauschulen zu Köln und Posen;
  4. in die fünfte Klasse der höhern Maschinenbauschulen, wenn sie sich die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst erworben haben;
  5. in die zweite Klasse der Präparandenanstalten;
  6. zum Besuch der staatlichen höheren Gärtneranstalt in Geisenheim und Proskau;
  7. zum Bureaudienst in der Mehrzahl der Städte und Provinzen.

Für den Besuch der Landwirtschafts- und Forstlehrlingsschulen und für die Laufbahn des Forstschutzdienstes sowie für die Stellung eines mittleren technischen Beamten in der Weinbauverwaltung erhalten sie ähnliche Berechtigungen wie sie die Schüler höherer Schulen besitzen.822

1912: Einrichtung von Seminaren für Landwirte. Angehenden Leitern mittlerer und größerer landwirtschaftlicher Betriebe soll Gelegenheit geboten werden, die für die sachgemäße Ausübung des Berufs notwendigen theoretischen Fachkenntnisse zu erwerben. Zugelassen werden solche Landwirte, die u.a. eine fünfjährige landwirtschaftliche Praxis und den erfolgreichen Besuch der obersten Klasse einer Mittelschule mit neunjährigem Kursus nachweisen können.823

1916: Eine Auflistung der Berechtigungen für Mittelschüler ist identisch mit der Liste von 1912, lediglich werden nun erwähnt:

  1. zur Aufnahme in die unterste Fachklasse einer Landwirtschaftsschule;
  2. zum Eintritt in die Lehre für den Forstschutzdienst.824

1921: Absolventen der als vollentwickelt anerkannten Mittelschulen, die auf dem Abgangszeugnis in den Fächern Rechnen/Raumlehre und Naturkunde das Prädikat „gut“ erhalten haben, können ohne Aufnahmeprüfung zum Besuch der höheren Maschinenbauschulen zugelassen werden. Voraussetzung ist eine zweijährige praktische Werkstatttätigkeit.825

1928: Am 14. März 1928 gibt der preußische Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung die Berufsgänge bekannt, zu denen die Inhaber der Schlusszeugnisse einer als voll ausgestaltet anerkannten Mittelschule zugelassen werden:826

  1. Höhere Handelsschule, (Note „gut“ in Deutsch und in einer Fremdsprache);
  2. Höhere Maschinenbauschulen, (Note „gut“ in Mathematik und Naturkunde);
  3. Baugewerkschulen, (Befreiung von der Aufnahmeprüfung);
  4. Preußische Staatsförsterlaufbahn;
  5. Höhere Lehranstalten für praktische Landwirte;
  6. Wiesenbauschulen (Fachschulen für Kulturbau);
  7. Beschleunigte Ausbildung als Polizeiwachtmeister und Polizeioffiziere;
  8. Ausbildung als Privatmusiklehrer.

1929: Die Städtische Gewerbe-Hochschule in Köthen (Anh.) will Gesuche von tüchtigen Absolventen der Mittelschule um Zulassung besonders dann wohlwollend geprüft werden, wenn sie die „besten Zeugnisse in Mathematik, Physik, Chemie und Zeichnen“ und gute Zeugnisse über ihre praktische Bewährung vorlegen können.827

1931: Das Pharmakologische Institut der Universität Jena hat das Schlusszeugnis der preußischen Mittelschule als gleichwertig mit der Sekundareife einer höheren Lehranstalt anerkannt und nimmt Mittelschülerinnen, die den erfolgreichen Besuch einer anerkannten Mittelschule nachweisen, in seine Ausbildungskurse auf.828

1935: Aus einer Veröffentlichung des Unterrichtsministeriums829 geht hervor, dass von den bisherigen Berechtigungen drei zurück-genommen wurden:

1936: Einrichtung der Laufbahn zum Führer und Amtswalter im Reichsarbeitsdienst. Mittelschulabsolventen konnten für den Eintritt in den mittleren Dienst eine Ersatzprüfung, die Feldmeisterprüfung des Arbeitsdienstes, ablegen.830

1938: Zulassung mit Sonderreifeprüfung zum Studium831 der Wirtschaftswissenschaften, der Land- und der Forstwirtschaft, des Gartenbaus, des Brauerei- und Brennereiwesens, des Zuckerfabrikwesens, sowie zum Studium an den technischen Hochschulen und Bergakademien. Voraussetzung für die Zulassung zur Sonderreifeprüfung war der Abschluss der höheren Handelsschule, zu der Mittelschulabsolventen zugelassen waren.

1939: Absolventen einer anerkannten vollausgestalteten Mittelschule konnten zum Eintritt in den gehobenen Dienst zugelassen werden.832


Fußnoten und Endnoten

818  Vgl. MAASSEN: Quellen zur Geschichte der Mittel- und Realschulpädagogik. 1. Band, 1959,
S. 97

819  Vgl. o.V.: Berechtigung der neunklassigen Knabenmittelschule. In: MS 21 (1907), S. 189

820  Vgl. o.V.: Berechtigung der neunstufigen Knabenmittelschule. In: MS 21 (1907), S. 55

821  Vgl. o.V.: Berechtigung der neunstufigen Knabenmittelschule. In: MS 22 (1908), S. 192

822  Vgl. Berechtigungen für Schüler und Schülerinnen voll eingerichteter Mittelschulen. In:
ZENTRALBLATT 1911, S. 396 f

823  Vgl. o.V.: Eine weitere Berechtigung der Mittelschule. In: MS 26 (1912), S. 211

824  Vgl. KRÜGER: Denkschrift über die Bedeutung, die Stellung und den weiteren Ausbau der Mittelschule in Preußen. In: MS 30 (1916), S. 389

825  Vgl. o.V.: Erweiterung der Berechtigung der Mittelschüler. In: MS 34 (1920), S. 475

826  Berechtigungen der als voll ausgestaltet anerkannten Mittelschule. In: ZENTRALBLATT 1928, S. 102

827  Vgl. o.V.: Zulassung zur Städtischen Gewerbehochschule. In: MS 43 (1929), S. 128

828  Vgl. BUHTZ: Neue Berechtigung für Mittelschülerinnen. In: MS 45 (1931), S. 169

829  Vgl. GAILE: Änderungen in den Berechtigungen der Mittelschulreife. In: MS 49 (1935), S. 509

830  Vgl. o.V.: Erneuter Einbruch in das überlieferte Berechtigungswesen. In: MS 50 (1936), S. 398

831  Vgl. DUWE: Ein weiterer Fortschritt in der Berechtigungsfrage. In: MS 52 (1938), S. 313

832  Verordnung über die Vorbildung und die Laufbahnen der deutschen Beamten. In:
REICHSGESETZBLATT 1939, Nr. 38. S. 371



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14.08.2006